Satzung

Unsere Satzung steht im Artikel 1, § 10, der Hauptsatzung der Stadt Zella-Mehlis (nach Beschluss des Stadtrats vom 10.02.2015)

 

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden vom Stadtrat aus den Vorschlägen der Einwohner der Stadt für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

2Die Vorschläge sind nach einem öffentlich bekannt gemachten Aufruf des Bürgermeisters innerhalb einer Frist von vier Wochen beim Bürgermeister einzureichen.

3Mit dem Vorschlag ist die Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person vorzulegen.

4Die Amtszeit des Seniorenbeirates endet mit der Neuwahl der Mitglieder des Seniorenbeirates durch den Stadtrat.

5Sofern während der laufenden Amtsperiode weitere Mitglieder gewählt werden, endet deren Amtszeit zeitgleich mit der der übrigen Mitglieder.

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