Besuch aus der Stadtverwaltung

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Published on: 4. April 2016
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Rund um die Aktionen um den Erhalt unseres Kinos, an denen auch wir uns aktiv beteiligt haben, entstanden immer mehr Fragen zu vielen für uns unverständlichen Dingen im Zusammenhang mit dem Verkauf des ehemaligen EGS-Geländes, also Fragen aus dem Bereich Bau und Liegenschaften. Deshalb hatten wir zu unserer März-Sitzung Mitarbeiter der Stadtverwaltung eingeladen. Herr Schönfeld, Fachbereichsleiter für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Bau und Frau Mißbach, speziell verantwortlich für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, beantworteten ausführlich zahlreiche unserer Fragen. Sie erläuterten uns am Beispiel des oben genanntes Areals in der Talstraße detailliert, welche Verfahrenswege eingehalten werden müssen, wenn jemand ein Grundstück in unserer Stadt erwirbt, welches sich nicht im Eigentum der Stadt befindet. Und welche Einflussmöglichkeiten die Stadt auf die Nutzung hat. Wir waren z.B. überrascht zu erfahren, dass zu Beginn eines solchen Vorgangs zunächst nur die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes angefragt werden muss und dort die wichtigsten Entscheidungen getroffen bzw. Weichen gestellt werden. Die Stadtverwaltung erfährt normalerweise erst in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium davon. Nach ausführlichen diesbezüglichen und anderen Auskünften beantworteten die beiden Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Fragen zum brisanten Thema „Straßenausbaugebühren“.

Eine wirklich für alle betroffenen Bürger, speziell für uns Rentner, finanziell sehr schmerzliche gesetzliche Verordnung, die in unsrer Stadt seit Februar 2012 in Kraft getreten ist. Obwohl an inhaltlichen Gestaltungsänderungen wenig Spielraum bestand, haben sich bei uns wie auch in anderen Kommunen die Stadträte aller Fraktionen seit ~ 2005 intensiv und zeitaufwändig mit einer solchen Gebührensatzung auseinandergesetzt und zunächst alles versucht, das Ganze von uns abzuwenden. Es wurden von unseren Besuchern noch einmal Einzelheiten erläutert. Aber der Gesetzgeber entschied leider anders, und es führte kein Weg an dieser einschneidenden Verordnung vorbei. Das finden auch wir SB-Mitglieder äußerst bedauerlich.

Das interessante Gespräch mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung hat uns noch einmal klar gemacht, dass wir Bürgerinnen und Bürger viel öfter von unserem Recht Gebrauch machen sollten, mit Stadträten oder Landesparlamentariern rechtzeitig im Vorfeld neuer Beschlüsse zu diskutieren, Vorschläge zu machen und nicht erst lange nach unliebsamen Entscheidungen unserem Unmut Luft machen. Wie alle anderen sollten auch wir Seniorinnen und Senioren unsere demokratischen Rechte nutzen! Von politischen Entscheidungen sind wir schließlich genauso wie alle Mitbürger betroffen.

E. H.-C. , 19.03.16

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